Diese Schul- und Hausordnung basiert auf gesetzlichen Grundlagen und soll das Zusammenleben
von Schülerinnen, Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern in und um die Schule regeln.
Alle sollen sich um einen hilfsbereiten, verständnisvollen und höflichen Umgang miteinander bemühen.
Ein höflicher Gruß bringt
freundliche Stimmung ins Schulhaus
Einlass in das Schulgebäude ist ab 06:55 Uhr. Der Unterricht beginnt um 07:10 Uhr.
Die Unterrichtszeiten sind genau einzuhalten.
Während des Unterrichts dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude
nur mit Erlaubnis der aufsichtsführenden Lehrerin oder des aufsichtsführenden Lehrers verlassen.
Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist mündlich oder schriftlich zu melden.
Die Schülerinnen und Schüler haben durch ihr Verhalten die Unterrichtsarbeit zu fördern.
Sie haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten.
Mutwilliges Beschädigen von Einrichtungsgegenständen und Lehrmitteln ist nicht entschuldbar und kann teuer kommen –
beschädigte Gegenstände müssen von den Eltern ersetzt werden.
Auf Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus, in der Garderobe, auf dem Arbeitsplatz und auf den Toiletten ist zu achten.
Im Schulhaus und in den Klassen ist die Mülltrennung nach Papier, Restmüll und Biomüll einzuhalten.
Die Klassenräume und der Turnsaal dürfen nur mit Haus- bzw. Turnschuhen betreten werden.
Wertvolle Gegenstände und solche, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht mitgebracht werden.
Derartige Gegenstände sind der Lehrerin oder dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben.
Während des Unterrichts ist es verboten, ein Mobiltelefon zu benützen.
Das Laufen auf den Gängen, im Stiegenhaus und in den Klassen ist verboten. Verletzungsgefahr!
Nach Beendigung des Unterrichts werden die Schülerinnen und Schüler in der Garderobe entlassen und haben das Schulgebäude umgehend zu verlassen.
Außerhalb der Unterrichtszeiten sollen sich Schülerinnen und Schüler nicht im Schulgebäude aufhalten.
Die Erziehungsberechtigten haben die für die Führung der Amtsschriften der Schule erforderlichen Dokumente vorzulegen und Auskünfte zu geben.
Änderungen dieser Angaben (Wohnort, Telefonnummer, Familienstand, etc.) sind unverzüglich der Schule zu melden.
Die Benützung von Schulräumen für schulfremde Zwecke ist nur mit Bewilligung des Schulerhalters gestattet.